Piusstraße / Grafinger Straße Konrad-Celtis-Straße Neumarkter Straße

Kurzbeschreibung

Es stehen sowohl Büroflächen wie auch Lagerflächen von 10 bis 400 qm zur Anmietung zur Verfügung. Die vorhandenen im Keller gelegenen Lagerräume sind mit einem LKW anfahrbar. Auf dem Gelände befindet sich auch ein Betriebs-Restaurant, das Ihnen Mo.-Fr. von 11:00-15:00 eine Auswahl an warmen Speisen und Getränke anbietet.

Die vorhandene Infrastruktur bietet eine sehr gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, S-Bahn, Bus); des weiteren sind Stellplätze und Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl vorhanden. Das Gebäude wurde in den 70er Jahren errichtet und wurde bzw. wird bis zum heutigen Tage von der Telekom gewartet. Die technischen Anlagen sind alle in einem guten Zustand, die Bausubstanz entsprechend.

Das Gebäude ist telefontechnisch vollständig verkabelt, sämtliche notwendigen Anschlüsse sind vorhanden oder in kurzer Zeit umzusetzen. Die Außenfassade wie auch der Innenbereich wird durch den Besitzer ständig renoviert. renoviert.


KONDITIONEN

Der Mietpreis für Büroflächen liegt zwischen 7,50 EUR und 8,50 Euro pro Quadratmeter, je nach Lage und Ausstattung. Der Mietpreis für Lagerflächen reicht von 3,00 EUR bis 9,50 Euro, je nach Nutzung und Verwendungsart. Die Nebenkosten sind pauschalisiert und betragen bei den Büroflächen 3,40 Euro inkl. Wasser, Strom und Heizung. Die Nebenkosten der Lagerflächen betragen 1,70 EUR.


Anmerkungen zum Mietvertrag

Der Mietvertrag wird fest bis zum 23.12.2013 abgeschlossen. Die Mietkonditionen bleiben in dieser Zeit unverändert. Die zu hinterlegende Kaution beträgt drei Monatsmieten. Der Mietvertrag wird zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Für kleinere Lagerflächen können auch unbefristete, bis zu monatlich kündbare Verträge abgeschlossen werden.

Die Räume werden in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befinden. Schönheitsreparaturen seitens des Mieters sind nicht zu leisten. Der Mieter übernimmt die Instandsetzung und Instandhaltung seiner angemieteten Mieträume.

Es ist eine Hausmeisterei eingerichtet, die die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

Andersartige Nutzungen oder Nutzungskonzepte, welche mit einer Büro-/Lager-/Werkstattnutzung nicht genehmigt sind, können gegebenenfalls verwirklicht werden. Dazu ist eventuell eine Nutzungsänderung durch den Mieter/Vermieter zu beantragen.